In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht.
Wer mit Sommerreifen auf Schnee den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, riskiert eine Busse und haftet mit.
KEINE PFLICHT
Dieses Ergebnis beruht auf unbestätigten Angaben. Bitte vor der Fahrt bei der Quelle prüfen.
- GILT
- Keine Winterreifenpflicht
- NÖTIG
- Nichts vorgeschriebenmind. 1,6 mm Profil
- STRAFE
- Keine feste Strafe; bei Behinderung oder Unfall Busse und Mithaftung
- KETTEN
- Nur beim Signal „Schneeketten obligatorisch“: mind. 2 Antriebsräder einer AchseGilt auch für 4x4, außer das Signal nimmt sie aus; max. 50 km/hSchneesocken nur mit ASTRA-Zulassung (z. B. Autosock seit 01.12.2020)